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Der Weg zu mir
Kontaktaufnahme & Terminvereinbarung
Kontaktieren Sie mich (+43 664 / 91 21 752, office@logopaedie-unger.at) und vereinbaren Sie einen Termin für ein ausführliches Erstgespräch, Beratung und/oder eine Diagnostik.
Die Gültigkeit der Überweisung/Verordnung für einen Ersttermin beträgt 3 Monate.
Überweisung/Verordnung
Die Überweisung wird von einer Fachärzt:in (Kinder- und Jugendheilkunde, HNO, Neurologie oder Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) oder einer Allgemeinmediziner:in ausgestellt.
ÖGK: 1x log. Diagnostik LP04 10x log. Therapie LP03
BVA/SVS: 1x log. Diagnostik T3 10x log. Therapie T3
Momentan ist die chefärztliche Bewilligungspflicht bei der ÖGK und BVA ausgesetzt (Stand: Dez. 2022). SVS-Versicherte benötigen eine chefärztliche Bewilligung. Die Überweisung ist ein Jahr gültig. Die Krankenkasse übernimmt einen Teil der Kosten (40-70%) . Eine Einreichung bei privaten Zusatzversicherungen ist möglich. Weiters gibt es die Möglichkeit einer zusätzlichen Kostenübernahme, die bei der Bezirkshauptmannschaft zu beantragen ist. Genaue Informationen erhalten Sie gerne von mir persönlich.
Die ÖGK übernimmt € 54,- und die BVA oder SVS: rund € 65,- (Stand: Jänner 2023
Pünktlichkeit
Es liegt in Ihrem Interesse zu den vereinbarten Terminen pünktlich zu erscheinen, damit Sie die volle Therapiezeit in Anspruch nehmen können.
Terminabsage
Geben Sie mir bitte bis spätestens 24 Stunden vorher telefonisch, per Mail oder SMS Bescheid. Nicht abgesagte Therapieeinheiten werden Ihnen zu 50% in Rechnung gestellt. Diese Kosten übernimmt die Krankenkassa nicht.
Verrechnung
Die Honorarnote wird entweder am Ende des Therapieblocks oder nach einer bestimmten Anzahl von Einheiten gestellt. Deren Betrag ist ohne Abzüge binnen einer Woche an die angegebenen Kontodaten zu überweisen. Bei Nichteinhaltung betragen die anfallenden Mahnspesen 10% der Gesamtsumme.